Vermietung Mehrzwecksaal

für Feiern und Veranstaltungen

- Geburtstage
- Hochzeiten
- Konfirmationen
- Firmenfeiern
- Trauerkaffee
- Vorträge
- etc.


max. Personenanzahl:

- für Feiern mit Stühlen und Tischen: 72
- für Präsentationen/Vorträge mit Stühlen und Tischen: 40

- nur mit Bestuhlung: 89

Raummiete 


Tagesmiete*:     € 200,-

Stundenmiete°: € 100,- pauschal für die ersten 4 Stunden, danach € 25,00 pro angefangene Stunde
 
- jeweils zuzüglich Endreinigung und verbrauchsabhängige Kosten -

Für Buchungsanfragen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

*Mietzeitraum: 15.00 Uhr bis 12.00 Uhr Folgetag - abweichende Zeiten nach                     Absprache

°Mietzeitraum beginnt mit der Schlüsselübergabe und endet mit der Schlüsselrückgabe - Rückgabe spätestens 21.00 Uhr

Buchungsbedingungen


Auszug aus den Buchungsbedingungen


§ 1 Nutzung

Die Räumlichkeiten dürfen für eine Privat-, Firmen-, Vereins- oder Familienfeier genutzt werden.

Anders geartete Veranstaltungen insbesondere zur Gewinnerwirtschaftung sowie das Überlassen der Räumlichkeiten an Dritte ist nicht gestattet.

 

Die Räumlichkeiten sind für maximal 72 Gäste (mit Stühlen und Tischen) bzw. 89 Gäste (nur mit Bestuhlung) und 40 Gäste für Vorträge mit Stühlen und Tischen vorgesehen. Der Mieter übernimmt die Verantwortung, dass die o.g. maximale Gästeanzahl zu keiner Zeit überschritten wird.

 

§ 2 Mitbringen von Gegenständen

Für die Veranstaltung sind folgende Gegenstände vom Mieter mitzubringen:

 

· Tischwäsche - die Tische im Saal sind ausschließlich mit Tischdecken (Textil oder Papier) zu verwenden. Papiertischdecken dürfen nicht mit Klebeband oder anderweitig am Tisch befestigt werden.

· Essen und Getränke 

· Geschirr- und Putztücher

· sofern gewünscht: Dekoration – Achtung: Veränderungen an den Wänden (z.B. Reißnägel, Klebeband etc. für Dekorationen) sind nicht erlaubt; vorhandene Haken können verwendet werden.

 

Sollte der Mieter weitere Gegenstände zusätzlich mitbringen, sind diese auf dem Buchungsantrag zu vermerken.

 

§ 3 Entfernen von Gegenständen

Aus der Eiche dürfen keine Gegenstände entfernt werden - auch nicht Schüsseln oder Teller z.B. zur Mitnahme von übrig gebliebenen Speisen nach Hause.

  

§ 4 Anlieferung / Abholung von Gegenständen und Getränken

Das Einbringen von Gegenständen in den Saal bzw. die Anlieferung von Getränken kann erst nach Übergabe des Schlüssels an den Mieter erfolgen – Ausnahme: Die Anlieferung erfolgt durch das Schedener Lädchen oder durch Getränkehandel Gerke, Lippoldshausen. 

Nach Rücksprache besteht die Möglichkeit, dass die Schlüsselübergabe bereits am Vortag der Veranstaltung erfolgt, sofern am Vortag keine anderweitige Vermietung stattfindet. Bitte vermerken Sie diesen Wunsch mit Übergabe Ihres Buchungsantrags. Eine endgültige Zusage ist erst ca. 1 Woche vor Buchungstermin möglich - bitte sprechen Sie uns zu diesem Zeitpunkt nochmals an.

 

Die Abholung aller Gegenstände inkl. Getränke kann nur während des gebuchten Mietzeitraums stattfinden (Ausnahme: Lieferung der Getränke durch einen der o.g. Lieferanten).

 

Der Vermieter steht außerhalb des Mietzeitraums nicht zum Öffnen der Räumlichkeiten für Anlieferungen bzw. Abholungen zur Verfügung!

 

§ 5 Im Buchungspreis enthalten sind u.a.

· Stühle, Tische

· Musikanlage

· Geschirr, Besteck, Gläser etc.

· Papierhandtücher, Toilettenpapier, Seife, Spülmittel

 

§ 6 Haftung / Versicherung

Alle Schäden an Einrichtungen und Inventar die während des Buchungszeitraums verursacht werden, sind dem Vermieter sofort zu melden. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn beziehungsweise seine Gäste/seinen Caterer o.ä. während der Buchungszeit an/in den Räumlichkeiten/Haus/Grundstück verursacht werden. Fehlende und defekte Gegenstände sowie Schäden werden dem Mieter in Rechnung gestellt und sind von diesem ohne Verzug zu zahlen.

 

Der Vermieter ist bei Einbruch und Diebstahl nicht für Fremdeigentum (mitgebrachte Gegenstände des Mieters und seiner Gäste) versichert. Eine Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen. Bei eventuellem Diebstahl sind unverzüglich die Polizei sowie der Vermieter zu benachrichtigen. 

Wir empfehlen den Abschluss passender Versicherungen durch den Mieter z.B. Haftpflichtversicherung. 

 

Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Personen- und Sachschäden, er ist nur bei grober Fahrlässigkeit seitens des Vermieters haftbar.

 

§ 7 Ruhestörung

Der Mieter hat es zu unterlassen, die angrenzenden Nachbarn zu stören. Dies gilt insbesondere für das Abbrennen von Pyrotechnik (Feuerwerkskörper), Zerwerfen von Geschirr und so weiter. Der Mieter ist verpflichtet, die gesetzlichen Ruhezeiten einzuhalten und ruhestörenden Lärm zu vermeiden. Nach 22.00 Uhr ist die Musik auf „Zimmerlautstärke“ zu dämpfen, die Türen und Fenster sind möglichst geschlossen zu halten, damit für die Nachbarschaft keine Ruhestörung entsteht.

 

Sollten bei der Veranstaltung die Polizei oder andere Einsatzkräfte eingeschaltet werden, so trägt der Mieter die dafür anfallenden Kosten.

 

Der Mieter ist für die Einhaltung der genannten Regeln - auch für seine Besucher - verantwortlich. 

 

§ 8 Rauchverbot

In den Räumlichkeiten darf nicht geraucht werden.

Raucher können vor dem Eingang zum Saal rauchen. Aschenbecher sind vorhanden und durch den Mieter vor dem Saal aufzustellen.

Zigarettenkippen auf dem Gelände vor der Eiche Scheden sind durch den Mieter zu entsorgen.

 

§ 9 Genehmigungen

Sofern erforderlich hat der Mieter für seine Veranstaltung rechtzeitig alle gesetzlich erforderlichen Anmeldungen vorzunehmen, alle notwendigen Genehmigungen einzuholen und die einschlägigen Vorschriften zu beachten. 

 

§ 10 Sonstiges

1. Der Mieter verpflichtet sich, bei der Feier anwesend zu sein. Sollte dies aus irgendwelchen Gründen nicht möglich sein, ist er verpflichtet, den Vermieter darüber zu informieren. Der Vermieter entscheidet dann im Einzelfall, ob die Buchung weiter Bestand hat. Sollte der Vermieter entscheiden, dass eine Buchung unter den gegebenen Umständen nicht zustande kommt, wird trotzdem der Buchungspreis fällig. 

2. Vor Verlassen der Räumlichkeiten ist darauf zu achten, dass alle Türen und Fenster vorschriftsmäßig verschlossen sind. 

3. Bei Schnee- und Eisglätte obliegt die Streupflicht dem Mieter. Er hat für einen sicheren Zugang zum Saal für sich und seine Gäste zu sorgen. 

4. Es ist untersagt, Tische, Stühle oder Inventar aus dem Saal mit nach draußen zu nehmen oder dort abzustellen (Ausnahme: Rauchertisch).

5. Fremde Heizmittel mit offener Flamme sind nicht erlaubt. 

6. Eventuellen mündlichen Anweisungen des Vermieters ist Folge zu leisten. 

7. Die Ausgänge/Notausgänge sind jederzeit frei zu halten.

§ 11 Rückgabe der Mietsache

-  Alle mitgebrachten Gegenstände und Getränke sind aus den Räumlichkeiten zu entfernen.

-  Das Küchen- sowie Thekeninventar (Geschirr, Gläser, Besteck, Töpfe etc.) ist vom Mieter zu reinigen und getrocknet ordentlich an seinen beschrifteten Platz in Kaffeeküche/ Thekenschrank zurückzustellen.

-  Benutzte Kaffeemaschinen sind sauber gespült/gereinigt und wieder zusammengebaut zu übergeben. 

-  Wurden Backofen und -bleche verwendet, so sind diese ordentlich zu reinigen (Backpapier ist in der Kaffeeküche vorhanden).

-  Arbeitsflächen in der Kaffeeküche sowie die Theke, Tische und Stühle sind abzuwischen, die benutzten Kühlschränke sind auszuwischen. 

-  Alle Stühle/Barhocker sind mit der Sitzfläche nach unten auf die Tische/die Theke hochzustellen. 

-  Alle Räume sind besenrein zu hinterlassen.

-  Aschenbecher genutzt? Bitte leeren, reinigen und wieder auf den vorgesehenen Tisch zurückstellen.

-  Zigarettenkippen und anderer Müll auf der Freifläche vor dem Veranstaltungsraum sind zu entfernen.

-  Am Tag der Rückgabe sind alle Schlüssel an den Vermieter zurückzugeben. 

-  Der Buchungszeitraum beginnt mit der Schlüsselübergabe und endet mit Rückgabe des Schlüssels.

-  Es erfolgt eine Abnahme der Räumlichkeiten durch den Vermieter und Ablesung der Verbräuche. Die Endabrechnung erfolgt schnellstmöglich per E-Mail.

 

§ 12 Entsorgung des Mülls

- Mitnahme durch den Mieter und fachgerechte Entsorgung über dessen Mülleimer
oder

- Landkreis-Abfallsäcke werden kostenpflichtig zur Verfügung gestellt. Die gefüllten Säcke nimmt der Mieter mit und entsorgt diese gemeinsam mit seinem Hausmüll fachgerecht.

 

§ 13 Abrechnung Mehrleistung

- Besonders grobe Verschmutzungen werden je nach Aufwand zusätzlich zu den auf dem Buchungsantrag vermerkten Reinigungskosten in Rechnung gestellt.

- Sollten die Räumlichkeiten abweichend von o.g. Vorgaben (siehe § 3) übergeben werden, so erfolgt eine Nachbelastung für zusätzlichen Arbeitsaufwand.

- Sollte der Vermieter zusätzlich tätig werden/vor Ort sein müssen und ist dies nicht durch den Vermieter verschuldet, so kann dies dem Mieter in Rechnung gestellt werden.


Stand: 01/2025